Unser Konzept

Wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Haushalte sollen mit unserer Unterstützung ihre Wohnung behalten oder eine neue finden.

Dazu kooperieren wir eng mit den sieben Bezirklichen Fachstellen für Wohnungsnotfälle und der Hamburger Wohnungswirtschaft. Wir arbeiten nach dem Fachstellenkonzept für die sogenannten Stufe-3-Haushalte. Unsere Arbeit umfasst die Anbahnung, Hilfeplanung und Stabilisierung der Klienten und darüber hinaus auch die Anmietung, den Bezug und später die Übernahme der Wohnung durch die Klienten.

Eine unserer Zielgruppen sind „Haushalte“ – Einzelpersonen, Paare oder auch Familien. Die zweite Zielgruppe sind die Unternehmen der Wohnungswirtschaft, denn für die dauerhafte Überwindung der Wohnungslosigkeit benötigt man passenden Wohnraum und ein stabiles Umfeld. Dazu gehören auch die Nachbarn.

Phase 1

Klienten, die als Stufe-3-Haushalt eingestuft wurden, werden von den Fachstellen an uns vermittelt. Es handelt sich hierbei nicht nur um einzelne Personen, sondern auch um Paare und Familien. In einem Erstgespräch unter sechs Augen (Fachstelle, Klient(en) und WohnHafen Hamburg) beginnt Phase 1; hier werden die aktuellen Lebensumstände des Haushaltes besprochen. Dabei wird grob erörtert, wie die Klienten aktuell leben und wie ihre Tagesstruktur, ihr soziales Umfeld und ihre finanzielle Situation aussehen.

In den folgenden Wochen machen sich die Mitarbeiter im WohnHafen Hamburg ein genaueres Bild von der Situation der Klienten. Ziel ist es, die Gründe für frühere kritische Wohnerfahrungen zu verstehen und mit den Klienten nach neuen Wegen zu suchen. In dieser Zeit finden regelmäßige Gespräche statt, in der Regel wöchentlich.

In manchen Fällen können wir selbst unmittelbar Hilfestellung leisten, beispielsweise bei lebenspraktischen Themen wie Einkauf, Ernährung und vor allem Haushaltsführung. In jedem Fall werden die persönlichen Unterlagen gesichtet, oft wird eine neue Ordnung benötigt. Dabei sind häufig auch Themen mit Behörden zu klären.

Für andere Themen bahnen wir Kontakte zu dritten Stellen an, beispielsweise einer Schuldnerberatung, einer Suchtberatung oder einer Psychotherapie.

Grundlage all dieser Schritte ist ein Hilfeplan. Er wird gemeinsam mit den Klienten erstellt und begleitet durch die weitere Zusammenarbeit.

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Phase 2

Für die zweite Phase hat die Stadt Hamburg mit verschiedenen Wohnungsunternehmen  Kooperationsverträge geschlossen. Diese stellen uns im Rahmen dieser Verträge für unsere Klienten passende Wohnungen zur Verfügung. Die Wohnungen werden zunächst für die Dauer eines Jahres durch den WohnHafen Hamburg angemietet und den Klienten zur Erprobung überlassen. Wir planen mit den Klienten gemeinsam den Bezug dieser Wohnungen, klären vorab ggf. Kostenübernahmen und helfen bei Organisation und Durchführung des eigentlichen Umzuges. Im Verlauf des Erprobungsjahres halten wir engen Kontakt zu den Klienten und schauen, ob weitere Hilfebedarfe auftauchen und wie die neuen Herausforderungen bewältigt werden. Denn die eigene Wohnung ist immer eine Herausforderung: Alleinige Verantwortung und das Fehlen von Störungen machen Themen bewusst, die in prekären Wohnverhältnissen kaum Platz finden.

Ein wichtiges Element der Phase 2 ist die Frage, ob und wie weitere Unterstützung gebraucht wird. Dann geht es vor allem darum, weiterführende Angebote zu finden und den Kontakt dorthin herzustellen.

Mit der Übernahme der Wohnung durch den Nutzer und einem eigenen Mietvertrag endet die Zusammenarbeit mit den Klienten. Für spätere Anfragen steht der WohnHafen Hamburg natürlich zur Verfügung.

Phase 3

Soweit im Einzelfall nach der Übernahme der Wohnung weiterhin umfangreicher Unterstützungsbedarf besteht, kann die Phase 3 einsetzen. Dazu ist erneut ein Gespräch in der Bezirklichen Fachstelle für Wohnungsnotfälle erforderlich. Für ein weiteres halbes Jahr stehen wir im Kontakt mit den Klienten und unterstützen ihre Anliegen. Dies dient der Stabilisierung des Mietverhältnisses. Wir sind auch Ansprechpartner bei persönlichen Krisen und helfen, letzte Unebenheiten auszugleichen. Erst wenn diese Probleme bewältigt sind, verabschieden wir uns von unseren Klienten. Diese nachgehende Hilfe kann, muss aber nicht zwingend direkt im Anschluss an das „Probejahr“ stattfinden; sie kann auch erst einige Zeit danach beginnen.

Alle Phasen der Betreuung vom Erstkontakt über Hilfeplanung bis zur Beendigung der nachgehenden Betreuung liegen in einer Hand und werden überwiegend von der gleichen Person geleistet.

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